Externe Qualitätssicherung

Zur bundesweiten Qualitätssicherung im Gesundheitswesen werden die Behandlungsdaten gesetzlich versicherter Patienten erhoben und ausgewertet.
Alle Krankenhäuser sind gesetzlich zu der Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung verpflichtet. Grundlage ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Die Daten werden verschlüsselt, so dass keine Rückschlüsse auf die Person möglich sind.

Entsprechende Informationen liegen in der Patientenverwaltung aus und sind als Download (PDF) abrufbar:

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